Lohn

Welcher Lohn wird vom CSB für Multijober*innen empfohlen?

  • Der Chèque Service Basel empfiehlt einen Netto-Grundlohn von 30.-.
  • Im unregelmässigen Pensum wird zusätzlich  eine Ferientschädigung (8.33 oder 10.64%) und allenfalls eine Feiertagsentschädigung zum Stundenlohn addiert. (siehe FAQ Ferien)

⊃Die vielen kleinen Pensen in den unterschiedlichen Haushalten bedeuten auch viel unbezahlten Arbeitsweg. Die Arbeit in Privathaushalten soll mehr Wertschätzung, Respekt und Sicherheit erhalten. Einen fairen Lohn zu bezahlen ist eine Möglichkeit dazu.

Gibt es auch Nachtarbeit im Privathaushalt?

Nachtarbeit ist mit einem Zuschlag von 25% auf den Bruttolohn zu entschädigen. Als Nachtarbeit gilt die Zeit zwischen 21.00 und 06.00 Uhr.

Wie ist Arbeit an Sonntagen zu entschädigen?

Der Lohn bemisst sich nach dem Bruttolohn und einem Zuschlag von mindestens 50%.

Ferien

Wie sind Ferien geregelt?

  • Wer arbeitet, hat Recht auf Ferien.
  • Vor dem 50. Lebensjahr besteht mindestens ein Anspruch auf 4 Wochen bezahlte Ferien. Ab dem 50. Lebensjahr sind es mindestens 5 Wochen pro Jahr.
  • Die Bezahlung der Ferien findet bei regelmässigem Einkommen dann statt, wenn die Ferien genommen werden (der Lohn wird einfach weiter bezhalt).
  • Bei unregelmässiger Arbeit, darf der Lohn prozentual dazu bezahlt werden. Beim Anspruch auf 4 Wochen Ferien sind dazu zusätzlich 8.33% oder bei 5 Wochen + 10.64%. In diesem Fall wird also die Ferienentschädigung mit dem Lohn direkt bezahlt. Der Anspruch auf arbeitsfreie-Zeit, also Ferien besteht natürlich trotzdem!
  • Besprechen Sie also jeweils die Planung der Ferienanspruchs.

Achtung: Die Zeit, während welcher Privathaushalt-Angestellte mit der Arbeitgeber*in auf Reisen oder in den Ferien befindet, gilt nicht als Ferienzeit und wird bezahlt.

⊃Zur Unterstützung der korrekten Ferien-Entschädigung und Ferien-Bezug bietet der CSB weitere Informationen an.

Krankheit

Was passiert (mit dem Lohn), wenn Arbeiter*in krank ist?

  • Wer krank ist, muss dies dem Arbeitgeber*in melden, der Lohn muss von Arbeitgeber*in weiterhin bezahlt werden.
  • Wie viele Tage der Lohn bezahlt werden muss, kommt darauf an, wie viele Jahre die Arbeiter*in angestellt ist und in welchem Kanton. Zum Beispiel in Basel hat ein*e Arbeiter*in Anspruch auf 4 Wochen Lohn bei Krankheit, wenn die Person im 1. Dienstjahr ist.
  • Im 2. und 3. Dienstjahr sind es 2 Monate, im 4.-10. Dienstjahr 3 Monate und im 11.-15. Diensjahr 4 Monate etc.
  • Es gibt auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber*innen eine Krankentaggeldversicherung abschliessen und im Falle von Krankheit die Versicherung die Deckung der Lohnkosten übernimmt.

⊃Zur Unterstützung der korrekten Entschädigung bietet der CSB weitere Informationen an.

Was gilt bei Corona, seit es keine Schutzmassnahmen mehr gibt?

Ist ein*e Arbeiter*in Corona positiv und nicht arbeitsfähig, kann diese*r ihren/seinen Beruf nicht ausüben. Es handelt sich um eine Arbeitsverhinderung wie bei „anderer“ Krankheit und Unfall.

Die/Der Arbeiter*in hat in diesem Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ist aber der Corona-Test positiv, und die Arbeiter*in ist nicht krank, respektive arbeitsfähig, muss gearbeitet werden.

Unfall

Was ist zu beachten bei einem Unfall?

  • Wer einen Unfall hat, meldet dies der Arbeitgeber*in. Die Unfallversicherung, sollte dann den Lohn übernehmen. Wenn der Unfall auf dem Arbeitsweg stattfand, bezahlt auch die Unfallversicherung der Arbeitgeber*in.
  • Bei einer 100% Arbeitsunfähigkeit setzt sich das Unfall-Taggeld natürlich aus allen ausgefallenen Löhnen der verschiedenen Arbeitgeber*innen zusammen.

⊃Diese Übersicht der Arbeitsverhältnisse und der Unfallversicherungen ist sehr wichtig für die Arbeiter*innen und für ein faire Zusammensetzung des Unfall-Taggeld. Der CSB kann dabei unterstützen. Je mehr Arbeitsverhältnisse über den CSB abgerechnet werden, desto unkomplizierter wird es.

Mutterschaftsentschädigung

Was ist zu beachten bei Schwangerschaft und Niederkunft?

  • Bei Schwangerschaft und Niederkunft der Hausangestellten hat die Arbeitgeber*in den Lohn zu entrichten.

⊃Der CSB gibt Auskunft zu Lohnzahlungspflicht während Elternschaft und unterstützt Multijobber*innen, dass sie ihren Lohn auch während der Schwangerschaft und Niederkunft erhalten.

Arbeitslosigkeit

Als Multi-jobber*i eine Arbeit verlieren, was für Pflichten hat Arbeitgeber*in?

  • Wer eine Arbeitsstelle verliert, kann sich beim Arbeitsamt anmeldent.
  • Damit ein Anspruch auf Taggeld der Arbeitslosenkasse besteht, muss der Verlust der Arbeit aber min. ein Pensum von 20% sein.
  • Dazu braucht es von allen aktuellen Arbeitgeber*innen, je einen monatliche ausgestellten «Zwischenverdienst». Das heisst ein Formulat, das bestätigt, dass und wieviel eine Arbeiter*in jeweils arbeitet.

⊃ Für mehr Infortmationen zur Arbeitslosigkeit und Zwischenverdienst-Formular, melden Sie sich beim CSB.